Wer nicht fragt, ... Hier finden Sie eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu Themen rund um unsere Energiewirtschaft, Abläufe, Fristen, unsere Bäder oder den öffentlichen Nahverkehr.
Ihre Frage ist nicht dabei? Selbstverständlich sind wir gerne auch persönlich für Sie da.
Ab- und Anmeldungen können nur maximal 6 Wochen rückwirkend durchgeführt werden. Wichtig ist daher, dass eine zeitnahe Mitteilung erfolgt, um die Frist einhalten zu können. Das geht ganz einfach hier.
Neben den persönlichen Angaben und der Adresse müssen auch die Zählernummer, der Zählerstand und das Übernahmedatum angegeben werden. Damit der monatliche Teilbetrag festgelegt werden kann, ist bei Strom und Wasser die Angabe der Personenanzahl und bei Gas die Größe der Heizfläche notwendig. Die Angabe der Bankverbindung ist hingegen optional, da die fälligen Beträge auch überwiesen werden können. Die Anmeldung kann dabei persönlich, telefonisch, schriftlich oder über unsere Homepage erfolgen.
Um bei einem Auszug die Abmeldung durchführen zu können, benötigen wir die persönlichen Daten (alternativ die Vertragskontonummer), den Zählerstand zum Tage der Schlüsselübergabe und die neue Anschrift, damit die Schlussrechnung zugesendet werden kann. Hilfreich ist zudem die Angabe des Vermieters, damit die weitere Versorgung besprochen werden kann. Die Anmeldung kann dabei ebenfalls persönlich, telefonisch, schriftlich oder über unsere Homepage erfolgen.
Am einfachsten ist es, wenn Sie uns mit Ihrer letzten Abrechnung im Kundenzentrum besuchen. Dort kann der Anbieterwechsel direkt in die Wege geleitet werden. Alternativ können Sie sich auch telefonisch oder online über unsere Tarife informieren und wir lassen Ihnen ein Vertragsangebot zukommen bzw. Sie laden sich dieses auf unserer Homepage herunter. Für den Vertragsabschluss benötigen wir dabei neben den Informationen wie bei der Anmeldung auch noch die Angabe des bisherigen Versorgers und, wenn bekannt, die Laufzeit des aktuellen Vertrages.
Die Abbuchung der fälligen Beträge erfolgt jeweils zum 10. eines Monats. Sollte dieser Termin auf ein Wochenende fallen, dann wird die Buchung montags nachgeholt. Die Fälligkeit der monatlichen Teilbeträge finden Sie in Ihrem Begrüßungsschreiben und auf Ihren Jahresverbrauchsabrechnungen. Bei Änderungen innerhalb des Abrechnungsjahres erhalten Sie zudem eine schriftliche Mitteilung.
In der Regel sind die monatlichen Teilbeträge von November bis September angesetzt, es werden also 11 Zahlungen pro Abrechnungsjahr erwartet. Im Oktober wird hingegen die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt und damit es keine Überschneidung mit möglichen Zahlungen gibt, wird im Oktober kein Teilbetrag verlangt. Für diejenigen Kunden, die kalenderjährlich abgerechnet werden, verschiebt sich die Jahresverbrauchsabrechnung und damit auch der zahlungsfreie Monat auf Januar.
Die Jahresverbrauchsabrechnung wird aufgrund der Anzahl in der Regel in zwei Rechnungsläufen erstellt und Ende Oktober versandt. Es ist daher durchaus möglich, dass ein Teil der Kunden Ihre Abrechnung bereits einige Tage vor dem anderen Teil erhält. Weitere Informationen zur Jahresverbrauchsabrechnung finden Sie auch auf unserer Homepage unter dem Punkt Rechnungserklärer.
Manchmal kommt es vor, dass wir von der Netzgesellschaft Gütersloh oder von unseren Online-Kunden keine Zählerstände für die Jahresverbrauchsabrechnung erhalten. In diesem Fall teilt uns die Netzgesellschaft Gütersloh einen geschätzten Zählerstand mit und dies wird auf unserer Abrechnung vermerkt. Bitte lesen Sie dann einmal den aktuellen Zählerstand ab und vergleichen diesen mit dem Zählerstand auf der Abrechnung. Sollte die Schätzung nicht dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen, dann teilen Sie uns bitte den korrekten Zählerstand mit. Wir berichtigen die Abrechnung entsprechend und lassen Ihnen diese postalisch zukommen.
Als Kunde der Stadtwerke Gütersloh haben Sie die Möglichkeit, sich in unserem Kundenportal anzumelden. Gerne lassen wir Ihnen die entsprechenden Zugangsdaten samt Anleitung postalisch zukommen. Sprechen Sie uns dazu einfach persönlich in unserem Kundenzentrum, telefonisch, schriftlich oder über unsere Homepage an.
Sie haben wenig Zeit, sich um Ihre Verträge, Adressänderungen und andere Angelegenheiten zu kümmern? Kein Problem. Sie können das auch jemand anderem überlassen. Schicken Sie uns dazu bitte eine Vollmacht. Das untenstehende Formular können Sie direkt online ausfüllen und herunterladen.
Ihren Strom- und Gasvertrag können Sie nicht nur online abschließen, sondern auch kündigen. Alle Infos dazu finden Sie unter Vertrag kündigen
Drosselung der Gas-Liefermengen, steigende Preise an den Energiemärkten, Einführung neuer gesetzlicher Umlagen: Die Situation im Energiesektor ist seit Monaten sehr dynamisch. Hier beantworten wir Ihnen wichtige Fragen rund um den Gaspreis.
Unsere Gastarife setzen sich aus einem Arbeits- und einem Grundpreis zusammen. Der Grundpreis ist sozusagen die festgelegte Grundgebühr. Sie wird unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch fällig. Mit dem Grundpreis sollen u.a. die festen Kosten für das Gasnetz und die Gaszähler gedeckt werden. Der Arbeitspreis ist an den tatsächlichen Verbrauch gebunden. Er benennt die Kosten pro genutzter Kilowattstunde.
Der Preis auf der Jahresverbrauchsabrechnung setzt sich aus der Multiplikation von Arbeitspreis und verbrauchten Kilowattstunden zusammen. Hinzu kommt die Grundgebühr für das abzurechnende Jahr.
Drei Faktoren bestimmen letztlich den Gaspreis: die Beschaffungskosten, die Netzentgelte und die staatlichen Abgaben. Alle drei Faktoren sind unterschiedlichen Einflüssen ausgesetzt. Der Preis für die Beschaffung und den Vertrieb des Gases entsteht im Wettbewerb unter den Gasanbietern. Auf die Entgelte für die Netznutzung und die staatlichen Abgaben kann der Lieferant hingegen keinen Einfluss nehmen.
Die Beschaffungskosten und Margen an die Gasversorger machen in 2022 rund 61 Prozent des Gaspreises aus. Die Beschaffungskosten werden an die Großhändler abgeführt. Zudem muss jeder Gasversorger auch seine eigenen Vertriebskosten decken.
Die staatlichen Abgaben machen in 2022 rund 22 Prozent des Gesamtpreises Gas aus (inkl. Gassteuer, Konzessionsabgaben und Umsatzsteuer).
Auf die Netzentgelte entfallen in 2022 rund 17 Prozent des Gaspreises.
Dies bedeutet auch: Als Gasversorger erhalten die Stadtwerke Gütersloh „unterm Strich“ noch nicht einmal die Hälfte des Gaspreises.
Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft und massive Preissprünge verursacht. Infolge der gesamtpolitischen Lage kam es immer wieder zu Reduzierungen der Gasimportmengen von russischen Lieferanten nach Deutschland. So wurde beispielsweise im Juni die Lieferleistung von Russland massiv reduziert.
Zudem wird auf der Welt derzeit deutlich mehr Gas nachgefragt als gefördert wird. Auch diese Konstellation treibt die Preise an den Märkten an. Auch hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Das vergangene Pandemie-Jahr nimmt dabei besonderen Einfluss. Das Wieder-Anlaufen nach der Corona-Krise steigerte den Bedarf an Gas deutlich – insbesondere die große Nachfrage aus Asien. Vor allem verflüssigtes Gas (LNG) wurde kaum noch nach Europa, sondern vorwiegend nach Asien geliefert. Denn: Mit einem Umstieg von Kohle auf Flüssiggas versucht China, seine CO₂-Emissionen zu drosseln.
Hinzu kommt, dass wegen des weltweit langen und kalten Winters 2020/2021, in vielen Regionen die Lagervorräte vielerorts stark heruntergefahren wurden. Dies führt insgesamt zusätzlich zu einem Nachholbedarf, den wir aus den vergangenen Monaten mittragen.
Netzbetreiber im Stadtgebiet Gütersloh ist die Netzgesellschaft Gütersloh. Die Bundesnetzagentur und die Regulierungsbehörden in den einzelnen Bundesländern kontrollieren, dass die Netzentgelte angemessen sind.
Weil Russland seit geraumer Zeit immer wieder den Gasimport nach Deutschland drosselt, kommt es vermehrt zu Lieferausfällen. Damit wird seit Monaten mehr Gas verbraucht als in die Gasspeicher eingeführt wird.
Neben erneuerbaren Energien, Braunkohle, Steinkohle und Atomkraft kann auch Erdgas zur Stromproduktion eingesetzt werden. Es gibt verschiedene Szenarien, in denen auch ein Gaskraftwerk maßgeblich für den Strompreis sein kann. Wenn beispielsweise zu wenig Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird (z. B. wegen wenig Wind) und parallel eine sehr hohe Stromnachfrage besteht, dann kann es vorkommen, dass mehr Strom aus Gaskraftwerken erzeugt werden muss. Der aktuell hohe Rohstoffpreis würde sich dann auch im Strompreis niederschlagen. Wenn die Stromnachfrage gering ist, könnte durchaus darauf verzichtet werden, teures Erdgas zu verstromen. Stattdessen könnte ein Steinkohlekraftwerk zusätzlich Strom einspeisen. Jedoch sind auch Steinkohle und Mineralöl im vergangenen Jahr teurer geworden.
Die Firma Trading Hub Europe ist ein Unternehmen der Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland. Es verantwortet auf technischer Seite die Funktionsfähigkeit des deutschen Gasmarktes.
Wenn Sie mit der Begleichung Ihrer Strom- oder Gasrechnung im Rückstand sind und nicht auf unsere Mahnungen oder das Angebot einer Ratenzahlung reagiert haben, kann Ihnen der Strom- oder Gasanschluss abgestellt werden.
Wenn Sie Probleme haben, die Nachforderungen oder Abschläge zu bezahlen, sollten Sie unsere Zahlungsaufforderungen und Mahnungen keinesfalls ignorieren. Unter Umständen droht Ihnen nämlich die kostenpflichtige Sperre Ihrer Energieversorgung. Treten Sie deshalb möglichst schnell mit uns in Kontakt! Je früher wir davon erfahren, desto schneller können wir für Sie eine Lösung finden.
Sie sind mindestens 100 Euro (inklusive ges. MwSt.) mit Ihrer Stromzahlung oder mit Ihrer Gaszahlung im Rückstand. Außerdem haben wir Ihnen eine schriftliche Mahnung mit erneuter Zahlungsaufforderung gesendet, auf die Sie nicht reagiert haben. Die Sperre kündigen wir Ihnen 4 Wochen vorher an. Den tatsächlichen Vollzug der Sperre kündigen wir Ihnen nochmals 8 Werktage vorher an.
Gern beraten wir Sie und vereinbaren eine Lösung. Darum sollten Sie unbedingt auf die angekündigte Sperre reagieren und unverzüglich mit uns in Kontakt treten. Handeln Sie schnell!
Bitte bedenken Sie, dass bei einer Sperre weitere Kosten anfallen, weil Ihnen sowohl die Sperrung selbst als auch eine spätere Entsperrung berechnet werden. Dies erhöht die offene Rechnung zusätzlich.
Kontaktieren Sie uns umgehend und beschreiben Sie Ihre aktuelle Situation. Wir suchen dann gemeinsam nach einer Lösung. Suchen Sie sich gegebenenfalls frühzeitig Hilfe bei der Verbraucherzentrale, einer Schuldner- oder Sozialberatung oder Ihrem Rechtsanwalt. Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, kann das Jobcenter oder Sozialamt bei der Begleichung Ihrer Energieschulden helfen.
Wenn Sie die Jahresverbrauchsabrechnung nicht bezahlen können, sollten Sie eine Ratenzahlung vereinbaren. Bitte setzen Sie sich dazu zeitnah mit uns in Verbindung.
Wenn Sie Sozialleistungen erhalten, können Sie gegebenenfalls vom Jobcenter oder vom Sozialamt Hilfe erhalten, um Ihre Energieschulden zu begleichen.
Die Folgen der Sperre müssen im Verhältnis zum Zahlungsverzug sein. Wenn Sie pflegebedürftige Personen oder Kleinkinder im Haushalt haben, sollten Sie uns dies unverzüglich mitteilen.
Sozialamt: Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung sind die Kosten für Strom und Gas bereits in den Regelsätzen enthalten. Durch den Erhalt von Wohngeld kann die monatliche Belastung für die Miete gesenkt werden.
Jobcenter: Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, sind die Kosten für Energie in der Regelleistung enthalten. Zusätzlich können Sie ein Darlehen zur Begleichung von Energierechnungen oder -schulden beantragen.
Abschläge für Strom und Gas kann der Sozialleistungsträger oft direkt an den Lieferanten überweisen, also an uns. Dafür müssen Sie nur einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Die Strom- und Gaskosten werden dann von Ihrem Arbeitslosen- oder Sozialgeld abgezogen. So vermeiden Sie Zahlungsrückstände und sichern sich Ihre Energieversorgung.
Unser Kundenzentrum in der Berliner Straße 19 ist montags bis freitags von 10 bis 17 Uhr für Sie geöffnet. Telefonisch sind wir montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 17 Uhr unter der Telefonnummer
Wenn Sie Ihre Rückstände und die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung bezahlt haben, stellen wir die Versorgung unverzüglich wieder her.
Gechlortes Trinkwasser ist für Menschen ohne Vorerkrankungen grundsätzlich gesundheitlich völlig unbedenklich. Sofern es keine anderslautende Information von uns gibt, kann das Wasser bedenkenlos verzehrt werden.
Bei einer länger andauernden Chlorung können ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen, Schwangere und Säuglinge alternativ natürlich auch Mineralwasser verzehren, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung vollkommen auszuschließen.
Grundsätzlich ist der Verzehr von gechlortem Leitungswasser auch für Tiere unbedenklich.
Aber aufgepasst: Für Fische ist Chlor schon in geringen Konzentrationen schädlich. Wer ein Aquarium oder einen Fischteich besitzt, sollte dies berücksichtigen.
Um die gewohnt hohe Qualität des Trinkwassers sicherzustellen, kann eine vorübergehende Chlorung des Wassers zur Desinfektion punktuell notwendig sein. Diese erfolgt für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Gütersloh in unseren Wasserwerken. Mit der Zugabe von Chlor können Verunreinigungen (zum Beispiel Keime und Bakterien) im Wasser beseitigt werden. Eine Chlorung erfolgt in den meisten Fällen vorbeugend, um beispielweise im Zusammenhang mit Reparaturen sicherzustellen, dass dabei eventuell eingetragene Verunreinigungen keine schädlichen Auswirkungen für den Konsumenten haben. In Ausnahmefällen muss das Trinkwasser auch dann gechlort werden, wenn Verunreinigungen in Form von Keimen oder Bakterien im Trinkwasser festgestellt werden und dies die einzige Möglichkeit ist, schädliche Auswirkungen auf die Verbraucher zu verhindern.
Eine Chlorung des Trinkwassers kann sich durch veränderten Geruch und Geschmack des Wassers äußern. Allerdings macht sich eine Chlorung des Trinkwassers nicht in jedem Fall bemerkbar. Es kann beispielsweise auch von der individuellen Sensibilität abhängen, ob Verbraucher Chlor im Leitungswasser bemerken oder nicht.
Eine pauschale Aussage kann hier nicht getroffen werden, da dies von verschiedenen Rahmenbedingungen abhängt. Feststeht: Eine Chlorung erfolgt in unserem Versorgungsgebiet nicht pauschal und auch nicht automatisch, sondern ausschließlich in einem gerechtfertigten Bedarfsfall. In aller Regel ist es eine Vorsichtsmaßnahme, um die Qualität des Trinkwassers für den Verbraucher sicherzustellen und ihn auf diese Weise vor möglichen Verunreinigungen im Leitungswasser zu schützen.
Nein. Das Gütersloher Trinkwasser hat eine sehr gute Qualität. Um diese Qualität stets sicherzustellen, kann eine vorübergehende Chlorung des Wassers zur Desinfektion punktuell notwendig sein. Die Desinfektion des Trinkwassers ist es eine Vorsichtsmaßnahme, um Verbraucher auf diese Weise vor möglichen Verunreinigungen im Leitungswasser zu schützen.
Die Desinfektion erfolgt hauptsächlich punktuell, da die Stadtwerke Gütersloh drei Wasserwerke betreiben, die in unterschiedliche Netzbereiche in Gütersloh Trinkwasser einspeisen. Aus diesem Grund sind in der Regel immer nur Teile der Verbraucher betroffen.
Die Netzgesellschaft Gütersloh mbH ist als Netzbetreiber für die Erfassung aller Zählerstände zuständig, unabhängig davon, von welchem Energiehändler der Kunde versorgt wird. Obwohl die Netzgesellschaft Gütersloh mbH eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Gütersloh GmbH ist, findet durch sie kein Energievertrieb statt, da hierfür die Stadtwerke Gütersloh selbst zuständig sind.
Sie erhalten per Post einen Ablesebrief. Darin bitten wir Sie, die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Wärme selbst abzulesen und online an die Netzgesellschaft zu übermitteln. Neben einer Anleitung für die Ablesung befinden sich in dem Anschreiben auch die Zugangsdaten für das Zählerstandportal, ein persönlicher QR-Code zum Scannen sowie ein persönliches Zugangspasswort.
Für alle, die ihren Zählerstand telefonisch mitteilen möchten, ist eine Hotline eingerichtet, die ab sofort montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr unter der Rufnummer
Ihre Prozessabläufe in Ihrer Firma sind uns nicht bekannt. Hat Sich etwas an Ihrer Maschinenstruktur geändert? War etwas Besonderes in dem Zeitraum?
Nein. Unser Zahlungsziel bleibt bei 14 Tagen. Wir gehen bereits in Vorleistung, beispielsweise mit der Stromlieferung.
Grundsätzlich nicht. Der Fahrgast ist nach Punkt 3.2 Absatz 3 der Beförderungsbedingungen verpflichtet, sich beim Betreten des Fahrzeuges stets einen festen Halt zu verschaffen. Der Fahrgast soll sich daher auf den nächsten freien Sitzplatz setzen oder gegebenenfalls das Fahrpersonal beim Einstieg auf mögliche Beeinträchtigungen aufmerksam machen. Dass mobilitätsbehinderten Fahrgästen eine besondere Unterstützung zukommt, ist selbstverständlich.
Ja, wenn die Platzverhältnisse es zulassen, kann der Fahrgast ein Fahrrad mitnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass er zu seinem gültigen Ticket ein FahrradTicket gelöst hat, das er beim Fahrpersonal (EinzelTicket) oder im Servicezentrum am ZOB (MonatsTicket) erwerben kann. Der Fahrgast hat sein Fahrrad persönlich unterzubringen und zu beaufsichtigen, um die Beschmutzung und Gefährdung anderer Fahrgäste zu vermeiden.
In den vergangenen Jahren haben wir die Anzahl von Gelenkbussen erhöht, um dem gestiegenen Fahrgastaufkommen in den Spitzenzeiten gerecht zu werden. Ausschließlich Gelenkbusse einzusetzen ist wirtschaftlich nicht vertretbar, sodass in einem ausgewogenen Verhältnis Solo- und Gelenkbusse bedarfsgerecht im Einsatz sind.
Ein Kurzstreckenticket berechtigt zu einer Fahrt über maximal vier Haltestellenabstände auf einer Stadtbuslinie. Der Fahrgast steigt an einer Haltestelle ein und darf noch drei Haltestellen weiterfahren. Die Aushangfahrpläne an den Haltestellen sind in der Perlenschnur diesbezüglich gekennzeichnet.
Das Anruf-Linien-Taxi (ALT) fährt wie ein Linienbus von ca. 20:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr nach Fahrplan und auf der Strecke der jeweiligen Stadtbuslinie, von Haltestelle zu Haltestelle nach telefonischer Anmeldung bis spätestens 30 Minuten vor Fahrtbeginn.
Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) fährt täglich von ca. 22:00 Uhr bis ca. 1:00 Uhr, sonn- und feiertags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, von Ihrer Haltestelle bis zu jeder beliebigen Stadtbushaltestelle. Auf Wunsch auch darüber hinaus bis vor Ihre Haustür in einem Umkreis von ca. 500 Metern. Auch hier ist eine telefonische Anmeldung erforderlich. Zudem wird für eine AST-Fahrt ein Servicezuschlag von 3 Euro erhoben, der zuzüglich zum regulären Ticket zu lösen ist.
Ja, EinzelTickets berechtigen zu einer einmaligen Fahrt in Richtung auf das Fahrziel und innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches, für den sie gelöst sind.
Im Tarifgebiet Gütersloh (PS 1GT) kann man mit einem EinzelTicket umsteigen, die Fahrt unterbrechen und zurückfahren. Wichtig ist, dass die Fahrt ab dem Zeitpunkt der Entwertung innerhalb von 90 Minuten abgeschlossen ist.
In unseren Bädern ist das Parken kostenlos möglich. Unsere Parkplätze sind vor Ort ausgeschildert.
Liegengebliebene und gefundene Sachen, werden von unseren Mitarbeitern an der Kasse abgegeben und dann separat aufbewahrt. Vermissen Sie etwas? Dann melden Sie sich doch unter der Telefonnummer
Feiert euren Kindergeburtstag von Montag bis Freitag mit Freundinnen und Freunden in der Welle. Als Geburtstagskind hast du freien Eintritt und einen Geburtstagsschmaus an deinem Geburtstagstisch.
„Die Welle“ startet alle 30 Minuten zur vollen und halben Stunde und dauert ca. 10 Minuten.
Rabatte sind für Sportnavi- und Studio84-Mitglieder möglich.
Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Gehbehinderung haben bei uns großzügige Umkleidekabinen und spezielle Duschen. Fast alle Schwimmbereiche lassen sich barrierefrei erreichen. Auf dem Weg zum Kleinkinderbereich in der Welle begegnen Ihnen Treppen und kleine Stufen.
In unserem Welle-Bistro ist für den kleinen Hunger zwischendurch gesorgt. Gezahlt wird bequem mit Ihrem Chip-Armband. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet ist –ausgenommen Babynahrung natürlich.
Auch in einem Schwimmbad gibt es Regeln. Bitte beachten Sie die Haus- und Badeordnung des Hauses.
Ab dem 7. Lebensjahr mit guter und sicherer Schwimmfähigkeit. Ein „Seepferdchen“-Abzeichen bedeutet nicht automatisch, dass sich Ihr Kind sicher im Wasser bewegt. Der Strömungskanal und schwimmen in der Welle während des Wellenbetriebs sowie andere Hindernisse stellen sogar für Erwachsene und erfahrene Schwimmer eine Herausforderung dar. Überzeugen Sie sich bitte, bevor Sie Ihr Kind alleine baden schicken, wie es um seine Schwimmfertigkeit bestellt ist.
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Schwimmen lernen kann jeder. Egal ob im Kindes- oder Erwachsenenalter. Melden Sie sich gleich an.
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