Ob Umzug, Neuanmeldung oder Abmeldung – informieren Sie uns rechtzeitig, damit Sie auch weiterhin reibungslos mit Energie und Wärme versorgt werden. Wir stehen Ihnen bei allen Änderungen zur Seite!
Bitte informieren Sie uns spätestens 10 Werktage vor dem Umzugstermin über Ihren Umzug. Am Umzugstag lesen Sie bitte die Zählerstände in der neuen und in der alten Wohnung ab und teilen uns diese mit. Zur Sicherheit empfehlen wir Ihnen, die Zählerstände in einem Übergabeprotokoll festzuhalten.
Wenn Sie Ihre erste Wohnung beziehen oder neu in Gütersloh und Umgebung sind, können Sie hier online einen Erstvertrag abschließen. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig, d.h. vor dem Umzugstag, bei uns an. Den Zählerstand können Sie uns am Umzugstag mitteilen.
Wenn Sie sich nicht bei uns anmelden, kommt ab dem ersten Umzugstag ein Grundversorgungsvertrag zustande. Bitte kontrollieren Sie auch in diesem Fall den Zählerstand am Tag des Einzugs.
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Bei einem Umzug außerhalb unseres Versorgungsgebietes haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Bitte melden Sie uns Ihren Umzug mindestens 14 Tage vor Ende des Monats, in dem Sie umziehen. Bei Sonderverträgen beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen.
Bei der Schlüsselübergabe bitten wir Sie, die Zählerstände abzulesen und uns mitzuteilen. Sie erhalten dann eine Abschlussrechnung an Ihre neue Adresse. Die Zählerstände sollten Sie in einem Übergabeprotokoll festhalten.
Bitte kündigen Sie nicht, wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, aber in unserem Versorgungsgebiet wohnen bleiben. Die Kündigung übernimmt dann der neue Anbieter automatisch für Sie, wenn Sie einen Wechselauftrag stellen.