An-, Ab- und Ummeldung

Unser Online-Service

Ob Umzug, Neuanmeldung oder Abmeldung – informieren Sie uns rechtzeitig, damit Sie auch weiterhin reibungslos mit Energie und Wärme versorgt werden.

Einfach und schnell Ihren Umzug melden – So funktioniert’s

Informieren Sie uns mindestens 10 Werktage vor dem Umzugstermin. So stellen wir sicher, dass Sie nahtlos mit Energie und Wärme versorgt sind.

Zählerstände festhalten

Vergessen Sie nicht, Ihre Zählerstände am Umzugstag sowohl in der alten als auch der neuen Wohnung abzulesen. Der Zählerstand ist ein wichtiger Teil der Abrechnung, daher empfehlen wir, diese in einem Übergabeprotokoll festzuhalten. Hier finden Sie eine Vorlage für das Übergabeprotokoll zum Herunterladen.

Anmeldung als Neukunde

Wenn Sie Ihre erste Wohnung beziehen oder neu in Gütersloh und Umgebung sind, können Sie hier online einen Erstvertrag abschließen. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig, d.h. vor dem Umzugstag, bei uns an. Den Zählerstand können Sie uns am Umzugstag mitteilen.

Wenn Sie sich nicht bei uns anmelden, kommt ab dem ersten Umzugstag ein Grundversorgungsvertrag zustande. Bitte kontrollieren Sie auch in diesem Fall den Zählerstand am Tag des Einzugs.

Jetzt als Neukunde anmelden:

Vollmacht für Ihre Anliegen

Sie haben wenig Zeit, sich um Ihre Verträge, Adressänderungen und andere Angelegenheiten zu kümmern? Kein Problem. Sie können das auch jemand anderem überlassen. Schicken Sie uns dazu bitte eine Vollmacht. Das untenstehende Formular können Sie direkt online ausfüllen und herunterladen.

Abmeldung und Kündigung

Bei einem Umzug außerhalb unseres Versorgungsgebietes haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Bitte melden Sie uns Ihren Umzug mindestens 14 Tage vor Ende des Monats, in dem Sie umziehen. Bei Sonderverträgen beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen. 

Bei der Schlüsselübergabe bitten wir Sie, die Zählerstände abzulesen und uns mitzuteilen. Sie erhalten dann eine Abschlussrechnung an Ihre neue Adresse. Die Zählerstände sollten Sie in einem Übergabeprotokoll festhalten.

Bitte kündigen Sie nicht, wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, aber in unserem Versorgungsgebiet wohnen bleiben. Die Kündigung übernimmt dann der neue Anbieter automatisch für Sie, wenn Sie einen Wechselauftrag stellen.

FAQ

Wie melde ich meinen Umzug richtig an?

Melden Sie Ihren Umzug mindestens 10 Werktage vor dem Umzugstermin bei uns an. Geben Sie uns den Zählerstand zum Umzugstag durch, um Ihre Abrechnung korrekt zu gestalten.

Was muss ich tun, wenn ich innerhalb des Versorgungsgebiets umziehe?

Informieren Sie uns rechtzeitig und lesen Sie am Umzugstag die Zählerstände ab. Das Übergabeprotokoll hilft uns dabei, den Umzug korrekt abzuwickeln und Sie weiterhin zuverlässig zu versorgen.

Was versteht man unter Versorgungsgebiet?

Innerhalb unseres Versorgungsgebietes liegen folgende PLZ: 33330, 33332, 33333, 33334, 33335.

Wie verhält es sich mit meinem Vertrag, wenn ich außerhalb des Versorgungsgebiets umziehe?

Wenn Sie außerhalb des Versorgungsgebiets umziehen, wird Ihr bestehender Vertrag beendet. Beachten Sie hierbei die entsprechende Kündigungsfrist: 14 Tage für die Grundversorgung, 4 Wochen für Sonderverträge.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich innerhalb des Versorgungsgebiets umziehe?

Bei einem Umzug innerhalb des Versorgungsgebiets wird der bestehende Vertrag einfach für die neue Adresse übernommen.

Was passiert, wenn ich zu spät den Zählerstand melde?

Wenn Sie den Zählerstand nicht rechtzeitig melden, kann es zu Verzögerungen bei der Abrechnung kommen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit wir den Stand nachträglich erfassen können. Sollte der Zählerstand nach 4 Wochen immer noch nicht vorliegen, wird der Zählerstand durch uns geschätzt und es kann zu Abweichungen zu der tatsächlich verbrauchten Menge kommen.

Was muss ich tun, wenn ich in ein anderes Versorgungsgebiet ziehe?

Bei einem Umzug außerhalb unseres Versorgungsgebiets können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Kündigen Sie uns den Umzug mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin an, damit wir die Kündigung und Abrechnung rechtzeitig durchführen können.

Wann und wie kann ich mich als Neukunde anmelden?

Wenn Sie neu in unsere Region ziehen, können Sie sich bereits vor dem Umzugstag anmelden. So stellen wir sicher, dass Ihr Vertrag pünktlich startet und Sie keine Versorgungslücke haben. Nutzen Sie einfach unseren Tarifrechner!

Was passiert, wenn ich die Umzugsmeldung nicht rechtzeitig mache?

Wenn Sie umziehen, ist es wichtig, uns sowohl Ihren Auszug als auch den Einzug rechtzeitig mitzuteilen. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Abrechnung kommen.

Auszug ohne Mitteilung des Nachmieters: Wenn wir von Ihrem Auszug erfahren, aber nicht wissen, wer in die Wohnung eingezogen ist, fällt der Eigentümer (sofern uns bekannt) in die Grundversorgung. In diesem Fall trägt der Eigentümer die Kosten, da der Verbrauch nicht korrekt zugeordnet werden kann.

Verspätete Auszugsmitteilung: Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig mitteilen, bleiben Sie für die Kosten bis zum nächstmöglichen Auszugsdatum verantwortlich, da die Abrechnung nicht entsprechend angepasst werden kann. 

Unsere Empfehlung: Teilen Sie uns daher bitte Ihre Aus-, Ein- und Umzüge immer rechtzeitig mit, damit wir die Abrechnung korrekt und zum tatsächlichen Zeitpunkt vornehmen können. So wird sichergestellt, dass jeder nur für seinen tatsächlichen Verbrauch verantwortlich ist.

Kann ich eine Vollmacht für den Umzug erteilen?

Ja, wenn Sie sich nicht selbst um die Formalitäten kümmern möchten oder können, können Sie uns eine Vollmacht erteilen. So übernehmen wir die Verwaltung Ihrer Verträge während des Umzugsprozesses.