Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme: Stadtwerke passen Abschläge automatisch an

27. Februar 2023

Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme: Stadtwerke passen Abschläge automatisch an

Entlastungsbetrag, prognostizierte Verbrauchsmenge, Arbeits- und Grundpreis: In den kommenden Tagen erhält ein Teil der Strom-, Gas- und Wärme-Kunden der Stadtwerke Gütersloh Post. Die insgesamt rund 18.000 Kunden werden darin insbesondere über die Änderungen informiert, die sich bezüglich der Abschlagshöhen durch die ab 1. März 2023 geltenden Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme ergeben. Während beim Strom nur ein geringer Anteil der Kunden betroffen ist, sind es bei Gas und Fernwärme hingegen nahezu alle Kunden der Gütersloher Stadtwerke.

Strom, Gas und Wärme: Automatische Erstattung der Preisbremsen
Die Preisbremsen werden von März bis Dezember 2023 umgesetzt und automatisch erstattet. Für Januar und Februar dieses Jahres werden die Preisbremsen rückwirkend erstattet.

Strom, Gas und Wärme: Automatische Anpassung der Abschläge
Mit Hochdruck haben die Stadtwerke in den vergangenen Wochen daran gearbeitet, ihre Systeme so zu programmieren, dass die mit der Umsetzung der Energiepreisbremsen einhergehenden komplexen Berechnungen rechtlich einwandfrei umgesetzt werden. „Wir unternehmen alles, damit unsere Kunden fristgerecht von der Entlastung profitieren können“, sagt Sebastian Pleßner, Leiter Shared Service bei den Stadtwerken Gütersloh. „Die neuen Anforderungen an unsere Abrechnungssysteme sind sehr herausfordernd und haben zu einem hohen zusätzlichen Programmieraufwand geführt.“ Das sei im Übrigen ein Umstand, der hunderte Energieversorger in Deutschland betreffe und immer noch vor große Herausforderungen stelle. 

Eine gute Nachricht: Die Abschlagszahlungen für Kunden, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, würden automatisch durch die Stadtwerke Gütersloh berechnet und entsprechend angepasst. Der Erstattungsbetrag wird dabei berücksichtigt. Diese Kunden, müssen nicht selbst aktiv werden und ihre Abschläge anpassen. Kunden, die hingegen für ihre monatlichen Abschlagszahlungen einen Dauerauftrag eingerichtet haben, per Einzel-Überweisung oder in bar zahlen, sollten bei Bedarf ab März 2023 ihren bisherigen Abschlag ändern.

Preisbremsen: Wie wird die Entlastung berechnet?
Die Berechnung der Entlastung erfolgt für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 kWh auf Grundlage der Jahresverbrauchsprognose. Diese haben die Kunden der Stadtwerke Gütersloh mit der Jahresabrechnung 2022 erhalten. Der Prognosewert ist aber nicht gleichbedeutend mit dem tatsächlichen Verbrauch. Der ermittelte Betrag wird durch zwölf Monate geteilt, um dann daraus den monatlichen Entlastungsbetrag zu bestimmen. „Dieses Berechnungsmodell ist gesetzlich vorgeschrieben“, erläutert Pleßner die wesentlichen Eckpfeiler der umzusetzenden Maßnahmen. Für die Industrie gelten separate Regelungen.

Privatkunden Strom: Welche Kunden profitieren von der Energiepreisbremse?
Grundsätzlich haben alle Verbraucher einen Anspruch auf die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme – sofern der aktuell gültige Brutto-Arbeitspreis über dem gesetzlich festgelegten Preisdeckel liegt.
Die Energiepreisbremse für Strom liegt bei 40 Cent inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Kilowattstunde. Was bedeutet das konkret? Ein Beispiel macht es deutlich: Der Stadtwerke-Grundversorgungstarif GT-KlassikStrom liegt unter dem gedeckelten Preis. Daher greift die Preisbremse in diesem Fall nicht und die Kunden erhalten ihren Strom für den vertraglich vereinbarten günstigeren Tarif, in diesem Fall 37,90 Cent pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer im Arbeitspreis. Stadtwerke-Kunden, die vertraglich vereinbart mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für ihren Strom zahlen, werden dagegen entlastet. Wie funktioniert das? Sie zahlen für 80 Prozent ihres Stromverbrauchs nur 40 Cent je Kilowattsunde. Für die restlichen 20 Prozent ihres Verbrauchs wird jedoch der vertraglich vereinbarte höhere Arbeitspreis berechnet. Grundlage für die Berechnung ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Wer also seinen Energieverbrauch um 20 Prozent senkt, käme in den vollen Genuss der Preisbremse. Damit hat es jeder Verbraucher selbst in der Hand, seine Entlastung aktiv zu beeinflussen.

Privatkunden Wärme: Welche Kunden profitieren von der Energiepreisbremse?
Wie beim Strom gilt auch beim Gas ein garantierter gedeckelter Brutto-Preis. Dieser beträgt 12 Cent pro Kilowattstunde inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wie wird die Gaspreisbremse angewendet? Auch hierzu ein Beispiel: Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen kWh pro Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zum staatlich garantierten Bruttopreis von maximal 12 ct/kWh. Liegt der vertraglich vereinbarte Bezugspreis oberhalb 12 Cent, wird für die restlichen 20 Prozent der entsprechend höhere Arbeitspreis fällig. Grundlage der Berechnung für die Gaspreisbremse ist ebenfalls der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. 

Die Preisbremse gilt auch für Fernwärmekunden, allerdings liegt der Preisdeckel hier niedriger. Diese Kunden erhalten ebenfalls 80 Prozent ihres prognostizierten Verbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 9,5 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Für die Industrie gelten auch gesonderte Regelungen.

Komplexes Thema einfach erklärt: Stadtwerke informieren seit Jahresbeginn auf ihrer Webseite
„Die Preisbremsen, ihre Berechnung, die finanzielle Abwicklung der Entlastung und die Berechnung der neuen monatlichen Abschläge haben auf Verbraucherseite zu vielen berechtigten Fragen geführt“, berichtet Andreas Freund, Leiter Marketing und Unternehmenskommunikation. „Trotz der Komplexität der Materie gibt es teilweise sehr einfache Antworten. Seit Wochen bieten wir umfangreiche Informationen und auch Preisrechner auf unseren Webseiten an, aktualisieren und ergänzen diese. Unser digitales Beratungspaket macht es in den meisten Fällen verzichtbar, sich mit Fragen an das Kundenzentrum der Stadtwerke wenden zu müssen.“ 

www.stadtwerke-gt.de/privatkunden/energie/preisbremse/

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