Die Stadtwerke Gütersloh informieren

13. Januar 2022

Eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zum Thema „Grund- und Ersatzversorgung“ hat uns heute Nachmittag vorab per Fax erreicht.

Durch die hinlänglich bekannten Marktaustritte, insbesondere von Discount-Anbietern, mussten wir innerhalb kürzester Zeit mehr als 1.000 Neukunden mit Strom beliefern. Dass wir diese unvorhersehbare Versorgung für alle diese Neukunden problemlos sichergestellt haben, ist eine nicht zu vernachlässigende Leistung.

Das belegt nachdrücklich, dass wir unserer lokalen Lieferverpflichtung immer und jederzeit nachkommen sowie unser Versprechen einlösen, unsere Kunden fair zu behandeln. Daher werden wir aufgrund der Marktentwicklungen zum 1. Februar 2022 den Strompreis senken.

Diese Senkung gilt dann für alle Stromkunden, die durch uns seit dem 21. Dezember 2021 als ungeplante Neukunden im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom versorgt werden mussten.

Dieser Preis wird bei 54ct/kWh, inklusive 19% Mehrwertsteuer, liegen.

Unabhängig davon steht diesen Kunden nach wie vor ein 14-tägiges Kündigungsrecht zu.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Meta-Pixel, Google Maps, Google Tag Manager, Google Analytics). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen zu einzelnen Diensten und ihrer Funktionsweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.