13. Januar 2022
Eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zum Thema „Grund- und Ersatzversorgung“ hat uns heute Nachmittag vorab per Fax erreicht.
Durch die hinlänglich bekannten Marktaustritte, insbesondere von Discount-Anbietern, mussten wir innerhalb kürzester Zeit mehr als 1.000 Neukunden mit Strom beliefern. Dass wir diese unvorhersehbare Versorgung für alle diese Neukunden problemlos sichergestellt haben, ist eine nicht zu vernachlässigende Leistung.
Das belegt nachdrücklich, dass wir unserer lokalen Lieferverpflichtung immer und jederzeit nachkommen sowie unser Versprechen einlösen, unsere Kunden fair zu behandeln. Daher werden wir aufgrund der Marktentwicklungen zum 1. Februar 2022 den Strompreis senken.
Diese Senkung gilt dann für alle Stromkunden, die durch uns seit dem 21. Dezember 2021 als ungeplante Neukunden im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom versorgt werden mussten.
Dieser Preis wird bei 54ct/kWh, inklusive 19% Mehrwertsteuer, liegen.
Unabhängig davon steht diesen Kunden nach wie vor ein 14-tägiges Kündigungsrecht zu.