07. April 2022
Am 13. Januar 2021 erreichte uns eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zum Thema „Grund- und Ersatzversorgung“. Gegenstand war die Frage, ob die Stadtwerke Gütersloh es zu unterlassen haben, ihren Kunden, die Energie über die Grund- oder Ersatzversorgung beziehen, je nach dem Zeitpunkt des Versorgungsbeginns unterschiedliche Preise anzubieten. Im Erstverfahren vor dem Landgericht Dortmund wurde der Antrag der Verbraucherzentrale abgewiesen.
Am 1. April 2022 hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf - wie zuvor das Landgericht Dortmund - die sofortige Beschwerde der Verbraucherzentrale gegen die Entscheidung des Landgerichts Dortmund zurückgewiesen.
Die Angelegenheit ist damit im einstweiligen Verfügungsverfahren zu unseren Gunsten rechtskräftig abgeschlossen.
Wir sehen uns damit abschließend in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass wir die zusätzlichen Beschaffungskosten, die uns durch die unvorhersehbare Sondersituation zum Ende des Jahres 2021 infolge des kurzfristigen Ausscheidens einzelner Energielieferanten entstanden sind, Neukunden weiterbelasten durften.