Ohne großen Aufwand: Wie Gas- und Wärme-Kunden der Gütersloher Stadtwerke von der Soforthilfe profitieren

21. November 2022

Vorbereitet: Stadtwerke informieren ihre Kunden auf ihrer Webseite

Am 14. November hat der Bundesrat eine finanzielle Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen. Die Soforthilfe soll einen Ausgleich schaffen für die gestiegenen Energiepreise im Jahr 2022. Zudem soll auf diese Weise die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr 2023 überbrückt werden.

Gas: Was bedeutet das für Kunden der Stadtwerke Gütersloh?
Bei Gas-Kunden wird der Staat die Abschlagszahlung für Dezember übernehmen. Die Höhe der Soforthilfe ist gesetzlich geregelt und orientiert sich am jeweiligen Verbrauch bis zum Monat September 2022. „Das bedeutet für unsere Kunden: Die Höhe der Entlastung entspricht einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, der für die jeweilige Entnahmestelle prognostiziert wurde“, erklärt Sebastian Pleßner, der als Leiter Shared Service bei den Stadtwerken Gütersloh auch für die Umsetzung des Soforthilfe-Pakets zuständig ist. „Dieser Wert wird multipliziert mit dem Gaspreis im Dezember 2022.“ So sollen auch die zum Jahresende teils deutlich gestiegenen Preise berücksichtigt werden.

Dazu ein Beispiel: Ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 16.000 Kilowattstunden (kW/h) Gas wird demnach – bei einem Arbeitspreis von 13,88 Cent pro Kilowattstunde und einem Grund-preis von 147,66 Euro/Jahr – mit knapp 200 Euro entlastet.

Fernwärme: Was bedeutet das für Kunden der Stadtwerke Gütersloh?
Anders wird die Höhe der Soforthilfe bei Wärme-Kunden berechnet. Sie basiert auf dem im September 2022 gezahlten Abschlag sowie einer pauschalen Erhöhung um 20 Prozent.

Wie Stadtwerke-Kunden die Soforthilfe erhalten
Gas- und Wärme-Kunden erhalten von den Stadtwerken in der Regel eine Gutschrift. „Die operative Umsetzung der politischen Beschlüsse ist aber nicht trivial“, sagt Pleßner und verweist auf diverse Unterschiede.

Kunden mit SEPA-Mandat müssen nichts tun
So müssen Kunden, bei denen die Stadtwerke den Abschlag vom Konto des Kunden automatisch durch ein SEPA-Mandat abbuchen, nichts weiter tun, um die Entlastungzahlung zu erhalten. Pleßner: „Der Dezember-Abschlag wird automatisch nicht vom Konto des Kunden abgebucht. Die-se Kunden erhalten die Soforthilfe also umgehend.“

Kunden mit Dauerauftrag können den Dezemberabschlag einbehalten
Verbrauchern, die die Vorauszahlung durch einen Dauerauftrag an die Stadtwerke überweisen, müssen die Stadtwerke die Entlastung nicht unverzüglich zurückzahlen. Diese wird mit der nächsten Rechnung erstattet, die den Monat Dezember enthält. Alternativ könne der Dauerauftrag für Gas oder Wärme einmalig auf 0 Euro für Dezember gesetzt werden. Dann jedoch muss der Kunde darauf achten, den Dauerauftrag für Januar wieder eigenständig zu aktivieren.

Kunden mit selbstständiger Zahlung müssen den Dezemberabschlag nicht entrichten
Wer seine Rechnung monatlich immer selbstständig zahlt, etwa durch Einzel-Überweisung, muss seinen Abschlag für Gas oder Wärme im Dezember 2022 nicht entrichten. Wer trotzdem zahlt, der erhält die Soforthilfe mit der nächsten Rechnung, die den Monat Dezember enthält, automatisch von den Stadtwerken zurückerstattet. 

Mieter erhalten Soforthilfe nicht unmittelbar
Mieter, deren Abrechnung für Gas und Wärme durch ihren Vermieter im Wege der Nebenkostenabrechnung erfolgt, bekommen die Dezember-Entlastung vermutlich erst über die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022. Dies liegt daran, dass sie in der Regel keinen eigenen Gaszähler haben. Stattdessen ist der Vermieter der Stadtwerke-Kunde und deshalb erhält er die Soforthilfe unmittelbar. Die Ersparnis muss dann von den Vermietern an die Mieter weitergegeben werden.

Vorbereitet: Stadtwerke informieren ihre Kunden auf ihrer Webseite
Wer Fragen rund um die Dezember-Soforthilfe hat, der sollte als Erstes auf die Stadtwerke-Webseite schauen (www.stadtwerke-gt.de). Dort beantwortet das heimische Versorgungsunternehmen für Privat- und Gewerbekunden bereits viele drängende Fragen. „Auch bei diesem Thema lassen wir unsere Kunden nicht allein“, betont Pleßner, verweist aber auch auf eine nochmals zunehmende Arbeitslast bei den Stadtwerken. „Wir unternehmen alles, was unsererseits möglich ist, damit die seit dem 14. November 2022 gesetzlich geregelte Soforthilfe bei unseren Kunden ordnungsgemäß ankommt.“

Die Soforthilfe greift bekanntlich nicht für Strom und Wasser. Hier bleiben die Dezemberabschläge unverändert.


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