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09. Dezember 2021
Seit Mittwoch, 24. November, gilt im Nahverkehr bundesweit die 3G-Regel. Daher darf auch in unseren Stadtbussen und unserem On Demand Shuttle nur mitfahren, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Als getestet gelten Fahrgäste, die einen amtlichen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen amtlichen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können. Selbsttests werden nicht anerkannt.
Foto: Stadtbus Gütersloh GmbH
Ordnungsdienst verstärkt – Kontrollen vor Fahrtantritt
Bei der Überprüfung der 3G-Regel werden wir durch einen Sicherheitsdienst unterstützt. In den vergangenen Tagen wurden vermehrt stichpunktartige Kontrollen durchgeführt. Die Kontrollen erfolgen bereits vor Fahrtantritt. Das Ergebnis: Aufgrund fehlender 3G-Nachweise erhielten bislang nur wenige Fahrgäste keinen Zutritt zu unseren Stadtbussen. Für dieses gute Ergebnis ist nicht zuletzt die hohe Akzeptanz der 3G-Regel im ÖPNV verantwortlich.
Die Kontrollen im ÖPNV werden dessen ungeachtet auch weiterhin durchgeführt.
3G ersetzt nicht die Maskenpflicht
Die 3G-Regelung ist eine zusätzliche Schutzmaßnahme und ersetzt die Maskenpflicht im ÖPNV nicht. Auch weiterhin gelten in den Stadtbussen und dem Shuttle die hinlänglich bekannten Infektionsschutz-Maßnahmen. Beschilderungen in den Fahrzeugen machen dies zusätzlich deutlich.