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27. Dezember 2021
Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gilt ab Dienstag, 28. Dezember, auch in unseren Schwimmbädern und unserer JärveSauna die 2G-Plus-Regelung.
Das bedeutet: Wer ab morgen das Nordbad, die „Welle“ oder die JärveSauna besuchen möchte, der muss nicht nur einen Nachweis vorlegen, dass er vollständig geimpft oder genesen ist. Zusätzlich müssen Immunisierte künftig auch einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Der entsprechende Nachweis muss bei Eintritt an der Kasse vorgezeigt werden. Zudem erfolgt ein Personenabgleich mit einem Ausweisdokument.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Sie müssen, während der Schulferien, jedoch bei Eintritt ebenfalls einen amtlichen negativen Corona-Test vorlegen.
Weitere Infos zu den geltenden Corona-Schutzmaßnahmen in unseren Bädern gibt es unter www.welle-guetersloh.de