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23. November 2021
Wie die NRW-Landesregierung am Dienstagnachmittag mitgeteilt hat, gilt ab morgen, 24. November, unter anderem für Freizeiteinrichtungen bundesweit die 2G-Regel. Das bedeutet für unsere Bäder: Wer ab Mittwoch das Nordbad, die „Welle“ oder die JärveSauna besuchen möchte, der muss einen Nachweis vorlegen, dass er vollständig geimpft oder von einer Infektion mit dem Coronavirus genesen ist. Der entsprechende Nachweis muss bei Eintritt an der Kasse vorgezeigt werden. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von der 2G-Regelung ausgenommen.
Weitere Infos zu den geltenden Corona-Schutzmaßen in den Bädern gibt es unter www.welle-guetersloh.de