Wichtige Klarstellung zum Smart-Meter-Einbau in Gütersloh

25. September 2026

Wichtige Klarstellung der zum Smart-Meter-Einbau in Gütersloh des Messstellenbetriebs der Netzgesellschaft Gütersloh mbH

Aktuelle Schreiben der Deutschen Messwesen (DMG)

Der Messstellenbetrieb der Netzgesellschaft Gütersloh erhält derzeit vermehrt Anfragen von verunsicherten Gütersloher Bürgerinnen und Bürgern, die ein Schreiben der Deutschen Messwesen (DMG) zum Einbau von Smart Metern erhalten haben.

Hierzu möchten wir ausdrücklich klarstellen:

Die Deutsche Messwesen (DMG) ist nicht der grundzuständige Messstellenbetreiber in Gütersloh und handelt nicht im Auftrag der Netzgesellschaft Gütersloh.

Weder die Stadtwerke Gütersloh GmbH noch die Netzgesellschaft Gütersloh mbH haben mit der Mitteilung etwas zu tun. Wer ein solches Schreiben erhält, ist nicht verpflichtet, darauf zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren.

DMG ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber und bietet den Messstellenbetrieb unabhängig von den regional zuständigen Netz- und Messstellenbetreibern an. Dies bestätigt auch DMG selbst auf ihrer Internetseite.

Ein Smart Meter erfordert keinen Wechsel zu DMG
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die Netzgesellschaft Gütersloh für den gesetzlich vorgesehenen Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme in ihrem Netzgebiet verantwortlich.

Wenn Sie in Gütersloh ein Smart Meter erhalten sollen, müssen Sie hierfür nicht zu einem anderen Messstellenbetreiber wechseln.

Der Einbau und Betrieb eines intelligenten Messsystems kann im Rahmen des gesetzlichen Rollouts durch den zuständigen grundzuständigen Messstellenbetreiber – im Netzgebiet Gütersloh wäre dies die Netzgesellschaft Gütersloh – erfolgen. Auch eine vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem kann grundsätzlich beim zuständigen Messstellenbetreiber angefragt werden.

Der Wechsel des Messstellenbetreibers ist natürlich grundsätzlich Ihre freie Entscheidung. Die Netzgesellschaft Gütersloh rät Kundinnen und Kunden jedoch, vor einer Entscheidung genau prüfen,

  • welche Kosten wirklich entstehen,
  • um welche Vertragslaufzeit es sich tatsächlich handelt,
  • ob das Angebot für sie überhaupt sinnvoll ist.


Bitte beachten Sie vor einem Wechsel
Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber darf grundsätzlich beauftragt werden. Ein solcher Wechsel ist jedoch eine bewusste Entscheidung des Anschlussnutzers.

Allein aufgrund eines Werbeschreibens oder eines vermeintlich kostenlosen Einbauangebots sollten Sie daher keinen Messstellenbetreiberwechsel beauftragen, wenn Sie weiterhin durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber betreut werden möchten.

Ein Messstellenbetreiberwechsel ist ein regulierter Prozess. Wird ein anderer Messstellenbetreiber beauftragt, wird der Wechsel entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zwischen den beteiligten Messstellenbetreibern durchgeführt.

Unser Hinweis an Sie
Wenn Sie ein Schreiben der Deutschen Messwesen erhalten haben und unsicher sind oder Fragen haben, beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Netzgesellschaft Gütersloh Sie gerne.

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 05241 82 3800 oder senden Sie eine Email an msbntz-gtd.

Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an, bevor Sie einen Auftrag erteilen oder einen Vertrag abschließen.

Wir informieren Sie gerne darüber,

  • ob und wann bei Ihnen ein intelligentes Messsystem vorgesehen ist
  • ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Einbau vorliegen
  • welche Kosten für den Messstellenbetrieb entstehen und
  • welche Möglichkeiten Sie als Anschlussnutzer haben


Ihr
Messstellenbetrieb der Netzgesellschaft Gütersloh mbH


Zur Seite der Netzgesellschaft Gütersloh geht es hier.


Antworten auf wichtige Fragen

Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber in der Stadt Gütersloh?

Grundzuständiger Messstellenbetreiber in der Stadt Gütersloh ist die Netzgesellschaft Gütersloh.

Warum habe ich Post von der DMG Deutsche Messwesen GmbH erhalten?

Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Sie schreibt nicht nur in Gütersloh, sondern bundesweit Haushalte an, um den Einbau von Smart Metern anzubieten.

Die DMG handelt eigenständig. Sie ist nicht im Auftrag der Netzgesellschaft Gütersloh oder der Stadtwerke Gütersloh aktiv.

Bin ich verpflichtet auf das Schreiben reagieren oder einen Termin zu vereinbaren?

Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren. Sollte bei Ihnen der gesetzliche Einbau eines intelligenten Messsystems erforderlich sein, wird dieser durch die Netzgesellschaft als grundzuständigem Messstellenbetreiber ausgeführt

Sollten Sie einen Wechsel des Messstellenbetreibers in Erwägung ziehen, ist dies aber natürlich grundsätzlich Ihre freie Entscheidung.

Arbeitet die Netzgesellschaft Gütersloh oder die Stadtwerke Gütersloh mit der DMG Deutsche Messwesen zusammen?

Nein, weder die Netzgesellschaft Gütersloh noch die Stadtwerke Gütersloh arbeiten mit der DMG zusammen.

Wer ist in Gütersloh für den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout zuständig?

Für den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout ist in Gütersloh die Netzgesellschaft Gütersloh zuständig. Sie ist der grundzuständige Messstellenbetreiber und setzt den Rollout schrittweise um.

Ist der Einbau eines Smart-Meters immer kostenlos?

Wenn ein Zählerwechsel im Rahmen dieses Rollouts ansteht, informiert die Netzgesellschaft die betroffenen Kundinnen und Kunden. In diesen Fällen ist der Einbau des Smart Meters immer kostenlos.

Was kostet das intelligente Managementsystem bei dem grundzuständigen Messstellenbetreiber?

 Weitere Infos auf der Seite der Netzgesellschaft Gütersloh gibt es hier. 

Für wen ist der Einbau eines Smart-Meters gesetzlich verpflichtend?

Der Pflichteinbau liegt vor, wenn

  • Ihr Haushalt einen jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh hat
  • Sie eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung über 7 kW betreiben
  • Sie eine Wärmepumpe oder Wallbox ab 4,2 kW Anschlussleistung nutzen