Fragen und Antworten

Wissenswertes rund um die Stadtwerke, Energie und unsere Bäder

Wer nicht fragt, ... Hier finden Sie eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu Themen rund um unsere Energiewirtschaft, Abläufe, Fristen, unsere Bäder oder den öffentlichen Nahverkehr. 

Ihre Frage ist nicht dabei? Selbstverständlich sind wir gerne auch persönlich für Sie da.

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Stadtbus Gütersloh

Netzgesellschaft GT

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Allgemeine Fragen

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Ab- und Anmeldungen können nur maximal 6 Wochen rückwirkend durchgeführt werden. Wichtig ist daher, dass eine zeitnahe Mitteilung erfolgt, um die Frist einhalten zu können.

Welche Angaben werden für die Anmeldung benötigt?

Neben den persönlichen Angaben und der Adresse müssen auch die Zählernummer, der Zählerstand und das Übernahmedatum angegeben werden. Damit der monatliche Teilbetrag festgelegt werden kann, ist bei Strom und Wasser die Angabe der Personenanzahl und bei Gas die Größe der Heizfläche notwendig. Die Angabe der Bankverbindung ist hingegen optional, da die fälligen Beträge auch überwiesen werden können. Die Anmeldung kann dabei persönlich, telefonisch, schriftlich oder über unsere Homepage erfolgen.

Wie funktioniert eine Abmeldung?

Um bei einem Auszug die Abmeldung durchführen zu können, benötigen wir die persönlichen Daten (alternativ die Vertragskontonummer), den Zählerstand zum Tage der Schlüsselübergabe und die neue Anschrift, damit die Schlussrechnung zugesendet werden kann. Hilfreich ist zudem die Angabe des Vermieters, damit die weitere Versorgung besprochen werden kann. Die Anmeldung kann dabei ebenfalls persönlich, telefonisch, schriftlich oder über unsere Homepage erfolgen.

Wie kann ich zu den Stadtwerken Gütersloh wechseln?

Am einfachsten ist es, wenn Sie uns mit Ihrer letzten Abrechnung im Kundenzentrum besuchen. Dort kann der Anbieterwechsel direkt in die Wege geleitet werden. Alternativ können Sie sich auch telefonisch oder online über unsere Tarife informieren und wir lassen Ihnen ein Vertragsangebot zukommen bzw. Sie laden sich dieses auf unserer Homepage herunter. Für den Vertragsabschluss benötigen wir dabei neben den Informationen wie bei der Anmeldung auch noch die Angabe des bisherigen Versorgers und, wenn bekannt, die Laufzeit des aktuellen Vertrages.

Wann werden die monatlichen Teilbeträge abgebucht?

Die Abbuchung der fälligen Beträge erfolgt jeweils zum 10. eines Monats. Sollte dieser Termin auf ein Wochenende fallen, dann wird die Buchung montags nachgeholt. Die Fälligkeit der monatlichen Teilbeträge finden Sie in Ihrem Begrüßungsschreiben und auf Ihren Jahresverbrauchsabrechnungen. Bei Änderungen innerhalb des Abrechnungsjahres erhalten Sie zudem eine schriftliche Mitteilung.

Im Oktober wurde nicht abgebucht, ist das richtig so?

In der Regel sind die monatlichen Teilbeträge von November bis September angesetzt, es werden also 11 Zahlungen pro Abrechnungsjahr erwartet. Im Oktober wird hingegen die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt und damit es keine Überschneidung mit möglichen Zahlungen gibt, wird im Oktober kein Teilbetrag verlangt. Für diejenigen Kunden, die kalenderjährlich abgerechnet werden, verschiebt sich die Jahresverbrauchsabrechnung und damit auch der zahlungsfreie Monat auf Januar.

Wann wird die Jahresverbrauchsabrechnung verschickt?

Die Jahresverbrauchsabrechnung wird aufgrund der Anzahl in der Regel in zwei Rechnungsläufen erstellt und Ende Oktober versandt. Es ist daher durchaus möglich, dass ein Teil der Kunden Ihre Abrechnung bereits einige Tage vor dem anderen Teil erhält. Weitere Informationen zur Jahresverbrauchsabrechnung finden Sie auch auf unserer Homepage unter dem Punkt Rechnungserklärer.

Meine Jahresverbrauchsabrechnung wurde geschätzt, was soll ich tun?

Manchmal kommt es vor, dass wir von der Netzgesellschaft Gütersloh oder von unseren Online-Kunden keine Zählerstände für die Jahresverbrauchsabrechnung erhalten. In diesem Fall teilt uns die Netzgesellschaft Gütersloh einen geschätzten Zählerstand mit und dies wird auf unserer Abrechnung vermerkt. Bitte lesen Sie dann einmal den aktuellen Zählerstand ab und vergleichen diesen mit dem Zählerstand auf der Abrechnung. Sollte die Schätzung nicht dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen, dann teilen Sie uns bitte den korrekten Zählerstand mit. Wir berichtigen die Abrechnung entsprechend und lassen Ihnen diese postalisch zukommen.

Wie funktioniert das Online-Portal?

Als Kunde der Stadtwerke Gütersloh haben Sie die Möglichkeit, Ihr Konto online zu führen. Gerne lassen wir Ihnen die entsprechenden Zugangsdaten samt Anleitung postalisch zukommen. Sprechen Sie uns dazu einfach persönlich in unserem Kundenzentrum, telefonisch, schriftlich oder über unsere Homepage an.

Kann ich meinen Vertrag auch online kündigen?

Ihren Strom- und Gasvertrag können Sie nicht nur online abschließen, sondern auch kündigen. Alle Infos dazu finden Sie unter

Fragen zum Gaspreis

Drosselung der Gas-Liefermengen, steigende Preise an den Energiemärkten, Einführung neuer gesetzlicher Umlagen: Die Situation im Energiesektor ist seit Monaten sehr dynamisch. Hier beantworten wir Ihnen wichtige Fragen rund um den Gaspreis.

Wie setzt sich der Gaspreis üblicherweise zusammen?

Unsere Gastarife setzen sich aus einem Arbeits- und einem Grundpreis zusammen. Der Grundpreis ist sozusagen die festgelegte Grundgebühr. Sie wird unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch fällig. Mit dem Grundpreis sollen u.a. die festen Kosten für das Gasnetz und die Gaszähler gedeckt werden. Der Arbeitspreis ist an den tatsächlichen Verbrauch gebunden. Er benennt die Kosten pro genutzter Kilowattstunde.

Wie kommt der Gesamt-Gaspreis zustande?

Der Preis auf der Jahresverbrauchsabrechnung setzt sich aus der Multiplikation von Arbeitspreis und verbrauchten Kilowattstunden zusammen. Hinzu kommt die Grundgebühr für das abzurechnende Jahr.

Wer bekommt wie viel vom Gaspreis?

Drei Faktoren bestimmen letztlich den Gaspreis: die Beschaffungskosten, die Netzentgelte und die staatlichen Abgaben. Alle drei Faktoren sind unterschiedlichen Einflüssen ausgesetzt. Der Preis für die Beschaffung und den Vertrieb des Gases entsteht im Wettbewerb unter den Gasanbietern. Auf die Entgelte für die Netznutzung und die staatlichen Abgaben kann der Lieferant hingegen keinen Einfluss nehmen.

Die Beschaffungskosten und Margen an die Gasversorger machen in 2022 rund 61 Prozent des Gaspreises aus. Die Beschaffungskosten werden an die Großhändler abgeführt. Zudem muss jeder Gasversorger auch seine eigenen Vertriebskosten decken. 

Die staatlichen Abgaben machen in 2022 rund 22 Prozent des Gesamtpreises Gas aus (inkl. Gassteuer, Konzessionsabgaben und Umsatzsteuer).
Auf die Netzentgelte entfallen in 2022 rund 17 Prozent des Gaspreises. 

Dies bedeutet auch: Als Gasversorger erhalten die Stadtwerke Gütersloh „unterm Strich“ noch nicht einmal die Hälfte des Gaspreises.

Wie kommen die Preiserhöhungen für Gas zustande?

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft und massive Preissprünge verursacht. Infolge der gesamtpolitischen Lage kam es immer wieder zu Reduzierungen der Gasimportmengen von russischen Lieferanten nach Deutschland. So wurde beispielsweise im Juni die Lieferleistung von Russland massiv reduziert.

Zudem wird auf der Welt derzeit deutlich mehr Gas nachgefragt als gefördert wird. Auch diese Konstellation treibt die Preise an den Märkten an. Auch hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Das vergangene Pandemie-Jahr nimmt dabei besonderen Einfluss. Das Wieder-Anlaufen nach der Corona-Krise steigerte den Bedarf an Gas deutlich – insbesondere die große Nachfrage aus Asien. Vor allem verflüssigtes Gas (LNG) wurde kaum noch nach Europa, sondern vorwiegend nach Asien geliefert. Denn: Mit einem Umstieg von Kohle auf Flüssiggas versucht China, seine CO₂-Emissionen zu drosseln.

Hinzu kommt, dass wegen des weltweit langen und kalten Winters 2020/2021, in vielen Regionen die Lagervorräte vielerorts stark heruntergefahren wurden. Dies führt insgesamt zusätzlich zu einem Nachholbedarf, den wir aus den vergangenen Monaten mittragen.

Wer ist in Gütersloh der Netzbetreiber?

Netzbetreiber im Stadtgebiet Gütersloh ist die Netzgesellschaft Gütersloh. Die Bundesnetzagentur und die Regulierungsbehörden in den einzelnen Bundesländern kontrollieren, dass die Netzentgelte angemessen sind.

Was steckt hinter Steuern und Abgaben, Netzentgelten und Beschaffungskosten?

  • Steuern und Abgaben: Hierunter fallen die Energiesteuer, die Konzessionsabgabe, CO₂-Preis und die Mehrwertsteuer.
  • Netzentgelte: Darin spiegeln sich die Kosten der Bereitstellung, Wartung und Reparatur der Netze wider
  • Beschaffungskosten: Sie sind der mit Abstand variabelste Bestandteil des Gaspreises und hängen von ganz unterschiedlichen Faktoren ab (u. a. weltweite Nachfrage, Witterungsbedingungen, geopolitische Entwicklungen, z.B. dem Ukraine-Krieg).

Warum sind die Gasspeicher in diesem Jahr leerer als im Vorjahr um diese Zeit?

Weil Russland seit geraumer Zeit immer wieder den Gasimport nach Deutschland drosselt, kommt es vermehrt zu Lieferausfällen. Damit wird seit Monaten mehr Gas verbraucht als in die Gasspeicher eingeführt wird.

Wieso kann der Strompreis in Folge der Situation auf dem Gas-Markt steigen?

Neben erneuerbaren Energien, Braunkohle, Steinkohle und Atomkraft kann auch Erdgas zur Stromproduktion eingesetzt werden. Es gibt verschiedene Szenarien, in denen auch ein Gaskraftwerk maßgeblich für den Strompreis sein kann. Wenn beispielsweise zu wenig Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird (z. B. wegen wenig Wind) und parallel eine sehr hohe Stromnachfrage besteht, dann kann es vorkommen, dass mehr Strom aus Gaskraftwerken erzeugt werden muss. Der aktuell hohe Rohstoffpreis würde sich dann auch im Strompreis niederschlagen. Wenn die Stromnachfrage gering ist, könnte durchaus darauf verzichtet werden, teures Erdgas zu verstromen. Stattdessen könnte ein Steinkohlekraftwerk zusätzlich Strom einspeisen. Jedoch sind auch Steinkohle und Mineralöl im vergangenen Jahr teurer geworden.

Wer ist die THE?

Die Firma Trading Hub Europe ist ein Unternehmen der Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland. Es verantwortet auf technischer Seite die Funktionsfähigkeit des deutschen Gasmarktes.

Fragen zur Strom- und Gassperre

Was bedeutet Strom- oder Gassperre?

Wenn Sie mit der Begleichung Ihrer Strom- oder Gasrechnung im Rückstand sind und nicht auf unsere Mahnungen oder das Angebot einer Ratenzahlung reagiert haben, kann Ihnen der Strom- oder Gasanschluss abgestellt werden.

Wie reagiere ich, wenn ich die Rechnung nicht bezahlen kann?

Wenn Sie Probleme haben, die Nachforderungen oder Abschläge zu bezahlen, sollten Sie unsere Zahlungsaufforderungen und Mahnungen keinesfalls ignorieren. Unter Umständen droht Ihnen nämlich die kostenpflichtige Sperre Ihrer Energieversorgung. Treten Sie deshalb möglichst schnell mit uns in Kontakt! Je früher wir davon erfahren, desto schneller können wir für Sie eine Lösung finden.

Was muss passiert sein, bevor die Energiebelieferung unterbrochen werden kann?

Sie sind mindestens 100 Euro (inklusive ges. MwSt.) mit Ihrer Stromzahlung oder mit Ihrer Gaszahlung im Rückstand. Außerdem haben wir Ihnen eine schriftliche Mahnung mit erneuter Zahlungsaufforderung gesendet, auf die Sie nicht reagiert haben. Die Sperre kündigen wir Ihnen 4 Wochen vorher an. Den tatsächlichen Vollzug der Sperre kündigen wir Ihnen nochmals 8 Werktage vorher an.

Wie kann ich auf eine drohende Sperre reagieren?

Gern beraten wir Sie und vereinbaren eine Lösung. Darum sollten Sie unbedingt auf die angekündigte Sperre reagieren und unverzüglich mit uns in Kontakt treten. Handeln Sie schnell!

Bitte bedenken Sie, dass bei einer Sperre weitere Kosten anfallen, weil Ihnen sowohl die Sperrung selbst als auch eine spätere Entsperrung berechnet werden. Dies erhöht die offene Rechnung zusätzlich.

Die Sperre ist bereits erfolgt. Was kann ich tun?

Kontaktieren Sie uns umgehend und beschreiben Sie Ihre aktuelle Situation. Wir suchen dann gemeinsam nach einer Lösung. Suchen Sie sich gegebenenfalls frühzeitig Hilfe bei der Verbraucherzentrale, einer Schuldner- oder Sozialberatung oder Ihrem Rechtsanwalt. Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, kann das Jobcenter oder Sozialamt bei der Begleichung Ihrer Energieschulden helfen.

Was könnten Lösungsvorschläge sein?

Wenn Sie die Jahresverbrauchsabrechnung nicht bezahlen können, sollten Sie eine Ratenzahlung vereinbaren. Bitte setzen Sie sich dazu zeitnah mit uns in Verbindung.

Wenn Sie Sozialleistungen erhalten, können Sie gegebenenfalls vom Jobcenter oder vom Sozialamt Hilfe erhalten, um Ihre Energieschulden zu begleichen.

Die Folgen der Sperre müssen im Verhältnis zum Zahlungsverzug sein. Wenn Sie pflegebedürftige Personen oder Kleinkinder im Haushalt haben, sollten Sie uns dies unverzüglich mitteilen.

Ich beziehe Sozialleistungen. Wie könnte ich Unterstützung erhalten?

Sozialamt: Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung sind die Kosten für Strom und Gas bereits in den Regelsätzen enthalten. Durch den Erhalt von Wohngeld kann die monatliche Belastung für die Miete gesenkt werden.

Jobcenter: Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, sind die Kosten für Energie in der Regelleistung enthalten. Zusätzlich können Sie ein Darlehen zur Begleichung von Energierechnungen oder -schulden beantragen.

Abschläge für Strom und Gas kann der Sozialleistungsträger oft direkt an den Lieferanten überweisen, also an uns. Dafür müssen Sie nur einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Die Strom- und Gaskosten werden dann von Ihrem Arbeitslosen- oder Sozialgeld abgezogen. So vermeiden Sie Zahlungsrückstände und sichern sich Ihre Energieversorgung.

Wie kann ich die Stadtwerke Gütersloh erreichen?

Unser Kundenzentrum in der Berliner Straße 19 ist montags bis freitags von 10 bis 17 Uhr für Sie geöffnet. Telefonisch sind wir montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 05241/822671 erreichbar. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail an:nfstdtwrk-gtrslhd.

Was passiert, wenn die Rückstände bezahlt sind?

Wenn Sie Ihre Rückstände und die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung bezahlt haben, stellen wir die Versorgung unverzüglich wieder her.

Ablesung

Wir sind nicht mehr Kunde der Stadtwerke Gütersloh. Warum wollen Sie dann unsere Zähler ablesen?

Die Netzgesellschaft Gütersloh mbH ist als Netzbetreiber für die Erfassung aller Zählerstände zuständig, unabhängig davon, von welchem Energiehändler der Kunde versorgt wird. Obwohl die Netzgesellschaft Gütersloh mbH eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Gütersloh GmbH ist, findet durch sie kein Energievertrieb statt, da hierfür die Stadtwerke Gütersloh selbst zuständig sind.

Wie wird mein Zählerstand abgelesen? 

Sie erhalten per Post einen Ablesebrief. Darin bitten wir Sie, die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Wärme selbst abzulesen und online an die Netzgesellschaft zu übermitteln. Neben einer Anleitung für die Ablesung befinden sich in dem Anschreiben auch die Zugangsdaten für das Zählerstandportal, ein persönlicher QR-Code zum Scannen sowie ein persönliches Zugangspasswort.

Für alle, die ihren Zählerstand telefonisch mitteilen möchten, ist eine Hotline eingerichtet, die ab sofort montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr unter der Rufnummer 05241 823777 erreichbar ist. Da es im Versorgungsgebiet der Netzgesellschaft rund 85.000 abzulesende Zähler gibt, wird empfohlen, die Zählerstände dennoch in erster Linie über das Zählerstandportal mitzuteilen.

Gewerbekunden

Warum ist meine Leistungsspitze so hoch?

Ihre Prozessabläufe in Ihrer Firma sind uns nicht bekannt. Hat Sich etwas an Ihrer Maschinenstruktur geändert? War etwas Besonderes in dem Zeitraum?

Können wir das Zahlungsziel der monatlichen Rechnung auf 30 Tage erhöhen?

Nein. Unser Zahlungsziel bleibt bei 14 Tagen. Wir gehen bereits in Vorleistung, beispielsweise mit der Stromlieferung.

Stadtbus

Hat das Fahrpersonal die Vorgabe zu warten, bis ich mich auf einen Sitzplatz gesetzt habe?

Grundsätzlich nicht. Der Fahrgast ist nach Punkt 3.2 Absatz 3 der Beförderungsbedingungen verpflichtet, sich beim Betreten des Fahrzeuges stets einen festen Halt zu verschaffen. Der Fahrgast soll sich daher auf den nächsten freien Sitzplatz setzen oder gegebenenfalls das Fahrpersonal beim Einstieg auf mögliche Beeinträchtigungen aufmerksam machen. Dass mobilitätsbehinderten Fahrgästen eine besondere Unterstützung zukommt, ist selbstverständlich.

Darf ich im Stadtbus ein Fahrrad mitnehmen?

Ja, wenn die Platzverhältnisse es zulassen, kann der Fahrgast ein Fahrrad mitnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass er zu seinem gültigen Ticket ein FahrradTicket gelöst hat, das er beim Fahrpersonal (EinzelTicket) oder im Servicezentrum am ZOB (MonatsTicket) erwerben kann. Der Fahrgast hat sein Fahrrad persönlich unterzubringen und zu beaufsichtigen, um die Beschmutzung und Gefährdung anderer Fahrgäste zu vermeiden.

Warum setzen Sie nicht mehr Gelenkbusse ein?

In den vergangenen Jahren haben wir die Anzahl von Gelenkbussen erhöht, um dem gestiegenen Fahrgastaufkommen in den Spitzenzeiten gerecht zu werden. Ausschließlich Gelenkbusse einzusetzen ist wirtschaftlich nicht vertretbar, sodass in einem ausgewogenen Verhältnis Solo- und Gelenkbusse bedarfsgerecht im Einsatz sind.

Was ist ein Kurzstreckenticket und für wie viele Haltestellen gilt dieses?

Ein Kurzstreckenticket berechtigt zu einer Fahrt über maximal vier Haltestellenabstände auf einer Stadtbuslinie. Der Fahrgast steigt an einer Haltestelle ein und darf noch drei Haltestellen weiterfahren. Die Aushangfahrpläne an den Haltestellen sind in der Perlenschnur diesbezüglich gekennzeichnet.

Was ist der Unterschied zwischen einem ALT und einem AST?

Das Anruf-Linien-Taxi (ALT) fährt wie ein Linienbus von ca. 20:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr nach Fahrplan und auf der Strecke der jeweiligen Stadtbuslinie, von Haltestelle zu Haltestelle nach telefonischer Anmeldung bis spätestens 30 Minuten vor Fahrtbeginn.
Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) fährt täglich von ca. 22:00 Uhr bis ca. 1:00 Uhr, sonn- und feiertags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, von Ihrer Haltestelle bis zu jeder beliebigen Stadtbushaltestelle. Auf Wunsch auch darüber hinaus bis vor Ihre Haustür in einem Umkreis von ca. 500 Metern. Auch hier ist eine telefonische Anmeldung erforderlich. Zudem wird für eine AST-Fahrt ein Servicezuschlag von 3 Euro erhoben, der zuzüglich zum regulären Ticket zu lösen ist.

Darf ich mit einem EinzelTicket umsteigen?

Ja, EinzelTickets berechtigen zu einer einmaligen Fahrt in Richtung auf das Fahrziel und innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches, für den sie gelöst sind.
Im Tarifgebiet Gütersloh (PS 1GT) kann man mit einem EinzelTicket umsteigen, die Fahrt unterbrechen und zurückfahren. Wichtig ist, dass die Fahrt ab dem Zeitpunkt der Entwertung innerhalb von 90 Minuten abgeschlossen ist.

Bäder

Parken

In unseren Bädern ist das Parken kostenlos möglich. Unsere Parkplätze sind vor Ort ausgeschildert.

Was passiert mit gefundenen Sachen?

Liegengebliebene und gefundene Sachen, werden von unseren Mitarbeitern an der Kasse abgegeben und dann separat aufbewahrt. Vermissen Sie etwas? Dann melden Sie sich doch unter der Telefonnummer 05241 822164. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Geburtstag feiern in der Welle

Feiert euren Kindergeburtstag von Montag bis Freitag mit Freundinnen und Freunden in der Welle. Als Geburtstagskind hast du freien Eintritt und einen Geburtstagsschmaus an deinem Geburtstagstisch.

Wellenbetrieb im Wellenbecken

„Die Welle“ startet alle 30 Minuten zur vollen und halben Stunde und dauert ca. 10 Minuten.

Partner

Rabatte sind für Sportnavi- und Studio84-Mitglieder möglich.

Menschen mit Behinderung

Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Gehbehinderung haben bei uns großzügige Umkleidekabinen und spezielle Duschen. Fast alle Schwimmbereiche lassen sich barrierefrei erreichen. Auf dem Weg zum Kleinkinderbereich in der Welle begegnen Ihnen Treppen und kleine Stufen.

Essen und Trinken

In unserem Welle-Bistro ist für den kleinen Hunger zwischendurch gesorgt. Gezahlt wird bequem mit Ihrem Chip-Armband. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet ist –ausgenommen Babynahrung natürlich.

Sicherheit und Ordnung

Auch in einem Schwimmbad gibt es Regeln. Bitte beachten Sie die Haus- und Badeordnung des Hauses.

Ab wann darf mein Kind alleine schwimmen gehen?

Ab dem 7. Lebensjahr mit guter und sicherer Schwimmfähigkeit. Ein „Seepferdchen“-Abzeichen bedeutet nicht automatisch, dass sich Ihr Kind sicher im Wasser bewegt. Der Strömungskanal und schwimmen in der Welle während des Wellenbetriebs sowie andere Hindernisse stellen sogar für Erwachsene und erfahrene Schwimmer eine Herausforderung dar. Überzeugen Sie sich bitte, bevor Sie Ihr Kind alleine baden schicken, wie es um seine Schwimmfertigkeit bestellt ist.

Fit und gesund

Sie möchten etwas für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden tun oder einfach nur Ihre Fitness verbessern? Dann schauen Sie sich doch unsere Kursangebote an. Dort ist bestimmt etwas für Sie dabei.

Schwimmen lernen für Kinder und Erwachsene

Schwimmen lernen kann jeder. Egal ob im Kindes- oder Erwachsenenalter. Melden Sie sich gleich an.

Gutscheine

Sie möchten jemanden mit einem Gutschein für die Welle, der JärveSauna oder mit einem Massage-Gutschein überraschen? Kein Problem. Sie können bequem von zu Hause aus im Web-Shop der Stadtwerke Gütersloh Ihre Gutscheine in kürzester Zeit selbst ausdrucken. 

Verwöhnen lassen mit unseren Wellnessangeboten

Entspannend und heilend zugleich – Massagen sind die wohl beliebtesten Anwendungen, die es im Wellnessbereich gibt. Sie lindern Muskelverspannungen, Schmerzen und schenken eine wohltuende Auszeit, die man im stressigen Alltag der heutigen Zeit gut gebrauchen kann. Gönnen Sie sich doch mal eine wohltuende und entspannende Massage. Und kombinieren Sie dies mit einem Aufenthalt in der Sauna, um den Alltag komplett hinter sich zu lassen. Entdecken Sie unser vielfältiges Angebot von der Massage bis Kosmetik. 

Was ist los bei den Bädern Gütersloh?

Veranstaltungen und Events, vom Schwimmbecken bis zur Sauna: Bei uns gibt es ein besonderes Programm. Ob Disco in der Welle oder ausgiebiges Saunieren bei der langen Saunanacht. Bei uns gibt es immer etwas Neues zu erleben. Mehr hier.

Netzgesellschaft Gütersloh

Fragen? Wünsche? Anregungen?

Für alles, was Sie auf diesen Seiten nicht finden oder loswerden können, sind wir natürlich gerne für Sie da. Unsere Mitarbeiter freuen sich auf Ihren Besuch oder Ihre Nachricht.

Kundenzentrum der Stadtwerke Gütersloh
Berliner Str. 19

Kundenzentrum

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Telefonisch/Online-Beratung
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