Der Verkehrssektor zählt zu den größten Verursachern von CO₂-Emissionen. Um bundesweite Klimaziele zu erreichen, müssen die CO₂-Emissionen sinken. Elektroautofahrer leisten bereits einen wertvollen Beitrag zur Energiewende und mit unserem Ökostrom bzw. Ladestrom sind Sie klimaneutral unterwegs.
Gemeinsam lässt sich aber noch mehr erreichen: Über die sogenannte THG-Quote können Elektroautofahrer ihren klimaneutralen Elektroautostrom für die THG-Quote registrieren und von der Förderung profitieren. Jetzt Bonus sichern und die klimaschützende Verkehrswende unterstützen.
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein gesetzlich geregeltes Instrument zur Minderung von Treibhausgasen im Verkehrssektor. Sie gibt Mineralölfirmen eine Quote für Einsparungen von Treibhausgasen vor. Sie wird in Deutschland eingesetzt, um die landesweiten Emissionen im Verkehr zu verringern und erneuerbare Energien in der Mobilität zu fördern.
Die Quote kann durch emissionsärmere Kraftstoffe wie z.B. Biodiesel erreicht werden. Aber auch CO₂-Einsparungen aus Elektroauto-Strom können als Quote bereitgestellt werden. Die Berechnungsgrundlage bildet ein allgemeiner Referenzwert. Die Mineralölunternehmen können die Quoten erwerben, um ihren Minderungspflichten im Vergleich zum Referenzwert nachzukommen.
Der Effekt für die Verkehrswende: Traditionelle Kraftstoffe werden preislich unattraktiver, denn sie müssen durch THG-Zertifikate ausgeglichen werden. So wird der Umstieg auf alternative klimaschonende Antriebsarten angeregt. Und wer umgestiegen ist, soll natürlich profitieren. Aus diesem Grund können private E-Autofahrer, aber auch Unternehmen mit ihren CO₂-Einsparungen am Quotenhandel der Mineralölkonzerne teilnehmen.
Auch unser Fuhrpark wird zunehmend elektrisch. Unsere Unternehmensgruppe Stadtwerke Gütersloh hat aktuell
Dadurch konnten wir 69,06 Tonnen CO₂ im Jahr 2022 einsparen und zertifizieren.
THG ist die Abkürzung für Treibhausgasemissionen. Das sind die Gase, die nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand schädlich für das Klima sind. Obwohl nicht nur CO₂ zu diesen Gasen zählt, wird allgemeinsprachlich meist von CO₂-Ausstoß gesprochen. Ein Grund dafür ist auch, dass der Ausstoß von anderen Gasen wie Methan in CO₂-Äquivalente umgerechnet wird. Das ermöglicht Vergleichbarkeit und Zusammenfassung aller klimaschädlichen Emissionen.
Verpflichtet sind Unternehmen, die Kraftstoffe vertreiben, i.d.R. sind das die Mineralölkonzerne. Sie müssen die Treibhausgasemissionen, die bei der Herstellung und Nutzung ihrer Produkte entstehen, vermindern. Dies können sie durch den Einsatz von Biokraftstoffen möglich machen, aber auch durch den Erwerb von THG-Einsparungen, z. B. von emissionsfrei fahrenden Elektroautos.
Die Quote zur Senkung der Emissionen für das Jahr 2023 beträgt 8 %.
Grundlage für die Berechnung der Einsparungen von Treibhausgasen (THG) bildet ein Referenzwert. Die Gesamtabsatzmenge eines Mineralölunternehmens wird dazu mit einer Art „Durchschnitts-Treibhausgas-Ausstoß“ fossiler Kraftstoffe multipliziert:
Referenzwert = Durchschnittsausstoß x Absatzmenge
Der Referenzwert macht deutlich, in welchem Umfang das Unternehmen THG-Emissionen verursacht hätte, wenn die in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe voll und ganz fossiler Herkunft gewesen wären.
Die tatsächlichen THG-Emissionen eines Unternehmens berechnen sich dann jeweils nach den Ausstoß-Werten für die jeweiligen Biokraftstoffe, die ein Unternehmen zur Erreichung der Sparziele den Kraftstoffen hinzugefügt hat. Biodiesel zum Beispiel aus Abfall verursacht rund 80 Prozent weniger Emissionen als rein fossiler Kraftstoff. Hat das Unternehmen bei gleicher Absatzmenge mehr Biokraftstoffe genutzt, verringert sich zwangsläufig die Emissionsquote.
Positiv auf die tatsächlichen THG-Emissionen wirken sich außerdem erworbene Einsparungen aus, die zum Beispiel durch strombasierte Kraftstoffe oder Elektromobilität erreicht wurden.
Ziel ist es, dass das Unternehmen mit seinen tatsächlichen THG-Emissionen im Jahr 2023 8% unter dem Referenzwert liegt.
Der Wert vermiedener Treibhausgasemissionen für ein Elektroauto wird gesetzlich festgelegt. Grundlage bildet ein Verbrauchswert von 2 Megawattstunden pro Fahrzeug, die mit dem vom Umweltbundesamt festzulegenden THG-Emissionswert multipliziert werden. Bei dem derzeitig festgelegtem Wert sind das jährlich 700 Kilogramm CO₂ pro PKW.
Grundsätzlich kann die Quote auch als Privatperson beim Bundesumweltamt registriert werden, allerdings ist der Handel mit geringeren Quotenmengen praktisch unmöglich.
Durch eine Bündelung der Quoten unserer Kunden stärken wir unsere Verhandlungsposition.
Außerdem übernehmen wir alle weiteren administrativen Prozesse und die Kommunikation mit den entsprechenden Behörden.
Ja, die Vermarktung ist möglich, wenn Ihr Name als Fahrzeughalter im Fahrzeugschein steht.
Falls Sie Ihre Quote nicht zur Vermarktung registrieren, hat die Bundesregierung das Recht diese zu verkaufen und die Einnahmen für den Bundeshaushalt zu nutzen.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben, wird eine Gutschrift für Ihre nächste Jahresverbrauchsabrechnung vermerkt.
Diese wird mit der Rechnungssumme verrechnet und das verbleibende Guthaben anschließend ausgezahlt.
Falls der Vorbesitzer die Quote für das laufende Jahr bereits registriert hat, kann die Quote nicht erneut vermarktet werden.
Für alles, was Sie auf diesen Seiten nicht finden oder loswerden können, sind wir natürlich gerne für Sie da. Unsere Mitarbeiter freuen sich auf Ihren Besuch oder Ihre Nachricht.
Kundenzentrum der Stadtwerke Gütersloh
Berliner Str. 19
Unsere Mitarbeiter sind gerne für Sie da.
Montag bis Freitag
10.00 Uhr – 17.00 Uhr
Telefonisch/Online-Beratung
Montag bis Freitag
08.30 Uhr – 17.00 Uhr