Grundwasserschutz

Qualitativ hochwertiges Trinkwasser in Gütersloh und Herzebrock-Clarholz ist keine Selbstverständlichkeit. Sie ist das Ergebnis einer umfassenden Vorsorge, die in den Wasserschutzgebieten der Stadtwerke Gütersloh und der Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz intensiv betrieben wird. Ein wichtiger Baustein hierbei ist die Kooperation mit den in den Schutzgebieten ansässigen Landwirten.

Daher führen wir die bereits seit 1992 bestehende Kooperation fort und gehen nun bald in die siebte Verlängerung. Mit dieser Vereinbarung zwischen Land-und Wasserwirtschaft werden Ziele und Maßnahmen zum Trink- und Grundwasserschutz für weitere fünf Jahre verbindlich festgeschrieben. Vertragspartner sind der Landwirtschaftliche Kreisverband Gütersloh im Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e.V., die Kreisstelle Gütersloh der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, die Stadtwerke Gütersloh, die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz sowie die im Kooperationsgebiet wirtschaftenden Landwirte und Gärtner.

Ziel der Kooperation ist eine gewässerverträgliche Landwirtschaft sowie ein nachhaltiger Schutz unserer Trinkwasserressourcen. Vorrangig gilt es dabei, folgende Probleme zu lösen: die Reduktion des Nitrateintrages in das Grund- und Oberflächenwasser, die Vermeidung des Eintrages von Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser und in Fließgewässer sowie die Vermeidung der Ausbringung von Nährstoffsubstraten ungeklärter Herkunft und Herstellung.

Um dies zu erreichen, werden entsprechende Maßnahmen von den Wasserversorgern finanziell und durch Beratung unterstützt. Der Beirat der Kooperation entscheidet über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Eine wichtige Säule hierbei ist das sogenannte „N-min-Programm“ zur Reduzierung des Nitrateintrages in das Grundwasser. Martin Schmalenstroer, Wasserschutz- und Kooperationsberater der Stadtwerke Gütersloh, erarbeitet hierfür Bewirtschaftungsmethoden und Düngepläne für ein gutes Nebeneinander von land- und wasserwirtschaftlicher Nutzung in den Wassergewinnungsgebieten. Weitere Säulen sind die Optimierung des Gülleeinsatztermins und der Ausbringungstechnologie, die Einschränkung der Gülleausbringungszeiten, Gründüngungsmaßnahmen, Untersaaten und Zwischenfruchtanbau, Maßnahmen der mechanischen Unkrautbekämpfung in Kombination mit reduziertem Einsatz chemischer Mittel, Anlage von Brachen und extensiven Flächenbewirtschaftungen sowie die Berechnung von Nährstoffvergleichen.

Und das zahlt sich aus:

Im Gegensatz zu anderen NRW-Landesteilen ist in Gütersloh keine Aufbereitung des Trinkwassers zur Reduzierung des Nitratgehaltes erforderlich. Durch die zielgerichtete Kooperation zwischen Land- und Wasserwirtschaft liegt der Nitratgehalt unseres Trinkwassers heute deutlich unter dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 Milligramm pro Liter, ca. 50% des Trinkwassers sogar unter 10 Milligramm pro Liter – mit sinkender Tendenz.

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