24-Stunden-Lieferantenwechsel
Das sollten Sie wissen
Ab Juni 2025 ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich, ihren Lieferanten im deutschen Strommarkt innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Mit dieser Neuregelung gehen Änderungen einher, die Sie als Kundinnen und Kunden beachten müssen. Wir haben wichtige Punkte für Sie zusammengefasst.
Zum Hintergrund
Ab Juni 2025 tritt in Deutschland eine wichtige Neuerung in Kraft: der 24- Stunden-Lieferantenwechsel. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt damit deutschlandweit eine EU-Richtlinie um. Ziel dieser Energiewirtschafts-Novelle ist, die Energieversorgung verbraucherfreundlicher und dynamischer zu gestalten.
Sowohl für uns als Energieversorger als auch für unsere Kundinnen und Kunden ergeben sich durch die Neuerung wesentliche Veränderungen. Während diese bei uns insbesondere energiewirtschaftliche Prozesse und IT-Systeme betreffen, müssen Kundinnen und Kunden künftig vor allem geänderte Fristen berücksichtigen.
Was bedeutet das für Ihren Umzug?
Das Wichtigste vorab: Ab Juni 2025 müssen Sie Ihren Umzug spätestens 24 Stunden im Voraus bei uns melden.
Eine rückwirkende Meldung, die bisher bis zu sechs Wochen möglich war, ist künftig nicht mehr erlaubt.
Melden Sie Ihren Auszug zu spät bei uns, besteht das Risiko, dass der Strom weiterhin über den bestehenden Vertrag abgerechnet wird – obwohl Sie bereits ausgezogen sind. Mit einer frühzeitigen Meldung vermeiden Sie daher auch unnötige Kosten.
Damit bei Ihrem Umzug auch weiterhin alles reibungslos abläuft, empfehlen wir Ihnen, uns frühzeitig zu informieren – mindestens 10 Werktage vor Ihrem Ein- oder Auszug.
Was bedeutet das für Ihren Hauskauf?
Wenn Sie ein Haus erworben haben, informieren Sie uns bitte unmittelbar nach der Übernahme. Wir benötigen dann nicht nur den aktuellen Zählerstand, sondern auch das genaue Datum, an dem Sie das Haus erworben haben.
Unsere Tipps für Sie
- Vermeiden Sie die Grundversorgung, indem Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Einzug informieren. So können Sie Ihren bisherigen Tarif mitnehmen oder auch einen neuen Vertrag abschließen.
- Melden Sie den Zählerstand Ihres alten Wohnsitzes vom Tag der Schlüsselübergabe – ganz einfach schriftlich oder per Telefon.
- Nutzen Sie das Übergabeprotokoll, in dem Sie ganz einfach den Zählerstand und das Datum notieren.
Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel für Hausverwaltungen und Vermieter?
Hausverwaltungen und Vermieter mit mehreren Objekten sind besonders gefordert. Seien Sie transparent und klären Sie Ihre Mieter rechtzeitig über die Änderungen auf.
Auch hier gilt: Wird ein Auszug zu spät gemeldet, besteht das Risiko, dass der Strom weiterhin über den bestehenden Vertrag abgerechnet wird – unabhängig davon, ob die bisherige Mietpartei bereits ausgezogen ist.
Wenn eine Mietpartei bei Ihnen ausgezogen ist und sich zudem fristgerecht abgemeldet hat, jedoch noch kein neuer Nutzer benannt ist, dann werden Sie als Eigentümer automatisch von uns zu den aktuellen Konditionen beliefert. Vermeiden Sie diese ungewollten Kosten, indem Sie uns fristgerecht und vollständig informieren.
Damit auch weiterhin alles reibungslos abläuft, teilen Sie uns bitte mindestens 10 Werktage im Voraus einen Umzug mit.