Unser Erdgas

Ab in die Komfortzone

Erdgas, der komfortabelste aller fossilen Energieträger, benötigt keine Lagermöglichkeit, ist ungiftig sowie sparsam im Verbrauch und hat einen moderaten CO²-Ausstoß. Wir versorgen Sie rund um die Uhr zuverlässig und sicher mit High Quality-Gas (H-Gas) zu fairen Preisen.  

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Unsere Tarifempfehlungen

Energie sparen worauf kommt es jetzt an?

Die aktuelle Lage an den Energiemärkten und die Auswirkungen können nur zu einem Ergebnis führen: Noch bewusster mit Energie umgehen! Und das gilt für Gas und Strom. Diese gesellschaftliche Herausforderung geht jeden an – Unternehmen ebenso, wie private Verbraucher.

Als ihr verantwortungsvoller Energieversorger haben wir Ihnen Energiespartipps zusammengestellt. Es sind oft nur kleine Verbrauchsveränderungen, die aber in Summe eine große Wirkung erzeugen.

Familie plant am Küchentisch

Fragen und Antworten zum Gaspreis

Wir beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen rund um die aktuelle Situation am Gasmarkt, neuen staatlichen Umlagen und Preisveränderungen. 

Hier gelangen Sie zu den Fragen und Antworten.

Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten

Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung in 2022 beschlossen, wie viel Anteil jeder für den Ausstoß von Kohlendioxid zahlen muss (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, CO2KostAufG). Seit 2023 weisen wir die Kosten für CO2 auf Ihrer Rechnung aus. Zur Ermittlung der CO2-Kosten wird Ihr Verbrauch mit den vom Gesetzgeber festgelegten CO2-Kosten pro Kilowattstunde (kWh) multipliziert.

Beispielrechnung:
Die Brennstoffemissionen Ihrer Gaslieferung betragen 329,96 kg CO2, hieraus ergeben sich Kohlendioxid-kosten in Höhe von 10,61 Euro (brutto). Der heizwertbezogene Emmisionsfaktor für Gas beträgt 0,0558 t CO2/GJ (gem. Anlage 1 EBeV 2030), dies entspricht 0,181 kg CO2/kWh auf die brennwertbezogene kWh. Der Energiegehalt des gelieferten Gases beträgt 1,823 kWh.

Die Kosten für Kohlendioxid werden laut Gesetz zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Bezieht der Vermieter die Energie, teilt er die Kosten in der Nebenabrechnung auf. Sollten Sie als Mieter den Lieferver-trag mit uns abgeschlossen haben, bestehen für Sie gegenüber Ihrem Vermieter Erstattungsansprüche (§ 6 Abs. 2 und & 8 Absatz 2 des CO2KostAufG), die Sie innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend machen müssen.

Sie möchten Ihren Vertrag kündigen?

Sie können Ihren Strom- und Gasvertrag nicht nur online bei uns abschließen, sondern auch kündigen. So weit muss es aber nicht kommen: Lassen Sie uns gemeinsam über Ihre Beweggründe sprechen.

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