Seit dem 1. September gelten eine Reihe neuer Vorschriften, um Energie einzusparen. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristen-Energieversorgungs-Sicherungsmaßnahmen-Verordnung; EnSikuMaV) umfasst Energieeinsparmaßnahmen in Betrieben. Die Verordnung ist bis zum 28. Februar 2023 gültig. Besonders öffentliche Unternehmen, die Energie-, Immobilien-, Tourismuswirtschaft und der Handel müssen nun kurzfristig eine Reihe von Maßnahmen umsetzen.